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BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 191/00 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97
EQUI 2000
Auszug aus BPatG, 28.08.2002 - 32 W (pat) 191/00
Derartige Umstände können darin liegen, dass der Markeninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren bzw. Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 -EQUI 2000).